Der Rhesusfaktor D ist ein Blutgruppenmerkmal, welches bei 17 % der Menschen in Europa fehlt. Bei diesen Frauen besteht während der ersten Schwangerschaft oder bei der Geburt des Kindes die Gefahr der Rhesus D Sensibilisierung (Aufbau einer Immunantwort durch die Bildung von Antikörpern) wenn der Fetus Rhesus D positiv ist. Daher benötigten Rhesus-D (Rh-D) negative Frauen bislang eine Anti-D-Immunprophylaxe in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche.
Nicht-invasive Bestimmung des kindlichen Rhesus-D (RhD)-Faktors aus dem mütterlichen Blut
In Europa sind bei Rhesus D negativen Frauen in circa 40 % der Fälle die Feten ebenfalls Rhesus D negativ (RhD- negativ). Das bedeutet, dass durch eine Blutabnahme bei der Mutter und die nicht invasive fetale Testung auf RhD in etwa 40 % der Schwangerschaften die sogenannte Anti-D-Immunglobulin Prophylaxe entfallen kann. Dies kann, nach entsprechender Aufklärung, gemäß dem Gendiagnostikgesetz, bei jeder Rhesus-D-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche nun durchgeführt werden (siehe auch ff. Artikel „Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien“ Von Schulze S.)